Wie angekündigt, gibt es auf jeden Fall einen Teil 2, mit dem Hinweis darauf, dass es keinen dritten Teil zu diesem Thema (gesamtes zweites Kapitel in Löbners Semantikeinführung) geben wird. Wie ich schon an anderer Stelle ein Mal so schön schrieb: Aus Gründen der Zeitökonomie wird es mir nicht möglich sein, auf die Inhalte des 2ten Kapitels komplett einzugehen. Doch dazu später mehr. Fahren wir an der Stelle fort, an der wir zuvor mit dem Artikel “Deskriptive, soziale und expressive Bedeutung – Teil 1” geendet waren.
Nachdem es bei Löbner zuletzt um den Referenzbegriff ging, und er diesen gebrauchte, um seine Definitionen von Wort- und Satzbedeutung zu erweitern, kommt jetzt überdies der Begriff der Wahrheitsbedingungen hinzu. In Kapitel 2.2.2 Denotationen und Wahrheitsbedingungen vergleicht Löbner die deskriptive Bedeutung eines Ausdrucks mit einer Kategorie von Entitäten, die diesen Ausdruck erfüllen. Allgemeiner formuliert, könnte man von einer Klassen von Erfüllungsgegenständen sprechen, wie Goodman dies in Bezug auf Symbolschemata tut. Nach Löbner wird die Kategorie von Entitäten die Denotation des Ausdrucks genannt. Man spricht davon, dass ein Ausdruck die dazugehörige Kategorie denotiert (vgl. S. 31).
Der Gebrauch der Begriffe wie Löbner sie einsetzt, weicht von Nelson Goodmans Verständnis derselben leicht ab, doch dies sei nur am Rande erwähnt. Für die Ebene der Satzbedeutung gibt es nach Löbner …
“keinen etablierten Terminus für die Denotation eines Satzes. In Analogie zu Inhaltswörtern (Ausdrücken, A.T.) wäre die Denotation eines Satzes die Kategorie (Menge) aller seiner möglichen Referenzsituationen” (S. 33).
Damit zusammen hängt der bereits erwähnte Begriff der Wahrheitsbedingungen.
“Die Wahrheitsbedingungen eines Satzes sind die allgemeinen Bedingungen, unter denen er wahr ist” (S. 33, Hervorhebungen entfernt).
Zwischen Satz und Wahrheitsbedingungen herrscht eine symmetrische genau dann, wenn-Beziehung. Die Wahrheitsbedingungen eines Satzes und seine Denotation sind (quasi) äquivalent (vgl. S. 34).
In Kapitel 2.2.3 Proposition und Satztyp erweitert Löbner den Bereich der Satzbedeutung noch um den Teil an grammatischer Bedeutung, den der Satztyp ihr hinzufügt. Ob ein Satz ein Deklarativsatz, ein Interrogativsatz oder ein Imperativsatz ist, er kann durchaus dieselbe Proposition besitzen, damit also dieselbe deskriptive Bedeutung, und trotz allem in der Gesamtbedeutung eben durch den Anteil grammatischer Bedeutung, die der Satztyp beisteuert differieren (vgl. S. 35). Der Beitrag den dieser Fall von grammatischer Bedeutung liefert ist demnach nicht ein Teil der deskriptiven Satzbedeutung und weist darauf hin, dass es noch andere Bedeutungspotenziale neben der deskriptiven Bedeutung gibt (vgl. ebd.).
Hier endet der zweite Teil, wenngleich Löbner in seiner Darstellung noch weiter geht. Er referiert über die soziale Bedeutung ebenso wie über die expressive Bedeutung und vergleicht beide Bedeutungspotenziale miteinander. Zu guter Letzt geht Löbner in Kapitel 2 dann noch auf den Begriff der Konnotation ein. All das soll hier nicht wiedergegeben werden, wird von mir aber zumindest gelesen werden. Für die Zwischenprüfungsklausur in der Sprachwissenschaft sind diese Fakten nicht von Belang, weshalb ich mich ihrer nicht über den Weg der schriftlichen Wiederholung in Form dieser Artikel vergewissern müsste. Ob ich in der Ausarbeitung dann mit Kapitel 3 fortfahren werde oder eventuell später wieder einsetze, werde ich zu gegebener Zeit entscheiden.
Löbner, Sebastian, 2003: Semantik. Eine Einführung. - Berlin u. New York: de Gruyter.