Im dritten Abschnitt des zweiten Kapitels geht Nelson Goodman näher auf den Begriff der Exemplifikation ein. Mit seinen Worten beschrieben ist Exemplifikation
“eine wichtige und vielverwendete Weise der Symbolisierung innerhalb und außerhalb der Künste” (S. 59).
Sie ist außerdem
“Besitz plus Bezugnahme” (S. 60)
und überdies ist sie
“die Beziehung zwischen einer Probe und dem, worauf sie Bezug nimmt” (ebd.).
Man könnte Goodman Pedanterie vorwerfen wollen, doch wann immer er anfängt und die Bedeutungsnuancen im Sprachspiel auseinander zu dividieren, ist dies für sein Ziel notwendig. So findet Goodman aber auch im Falle der Exemplifikation einen Ansatzpunkt, an dem er kleine aber feine Unterschiede in der Bedeutung festhält. Es geht in diesem Fall um die Allgemeinheit oder Spezifität einer Exemplifikation. Er diskutiert verschiedene Fälle, die zum Teil koextensiv sind, zu einem anderen Teil aber im Umkehrschluss nicht sinnvoll reproduzierbar sind. Wie er dieser Schwierigkeit begegnet?
“Die Antwort ist, daß sich die Grenzlinien beliebig weit oder eng ziehen lassen” (S. 62).
“Kurz, was das Exemplifizierte angeht, können wir so spezifisch oder so allgemein sein, wie wir möchten, aber wir können nicht gleichzeitig größtmögliche Spezifität und größtmögliche Allgemeinheit erreichen” (S. 63).
Zum Ausklang dieses Abschnitts verweist Goodman dann noch einmal auf den bereits erwähnten Unterschied zwischen Ausdruck und Repräsentation in deren Bezugnahmegebiet.
“Während alles denotiert werden kann, können nur Etiketten exemplifiziert werden” (ebd.).
Goodman, Nelson, 1997: Sprachen der Kunst. Entwurf einer Symboltheorie. - Frankfurt am Main: Suhrkamp.